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   BGH, 24.05.1985 - AnwZ (B) 38/84   

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BGH, 24.05.1985 - AnwZ (B) 38/84 (https://dejure.org/1985,13614)
BGH, Entscheidung vom 24.05.1985 - AnwZ (B) 38/84 (https://dejure.org/1985,13614)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 1985 - AnwZ (B) 38/84 (https://dejure.org/1985,13614)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Anforderungen an die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Rechtmäßigkeit des Ausschlusses aus der Rechtsanwaltschaft

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 24.05.1985 - AnwZ (B) 38/84
    Vorgänge, die sich nach diesem Zeitpunkt ereignet haben, können im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden (BGHZ 75, 356 f).

    Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn der Rücknahmegrund nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].

    Zur Begründung dafür, daß der zweifelsfreie nachträgliche Wegfall eines Rücknahmegrundes im gerichtlichen Verfahren nach den §§ 39 ff BRAO berücksichtigt werden darf, hat der Senat entscheidend darauf abgehoben, daß dem Rechtsanwalt anderenfalls zunächst die Zulassung entzogen würde, obwohl sie ihm anschließend sogleich wieder erteilt werden muß (BGHZ 75, 356, 357).

  • BGH, 11.05.1981 - AnwZ (B) 34/80

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 24.05.1985 - AnwZ (B) 38/84
    Diese Erwägung gilt jedoch nur in Beziehung auf den Rücknahmegrund, der bereits Gegenstand des anhängigen Verfahrens wegen Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist (BGH, Beschluß vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 34/80).

    Sie führte im Ergebnis dazu, daß schon die Möglichkeit des Vorliegens eines für das Wiederzulassungsverfahren erheblichen Versagungsgründes den Verlust der Zulassung - trotz eines unzweifelhaft gegenstandslos gewordenen Rücknahmegrundes - zur Folge gehabt hätte (Senatsbeschluß vom 11. Mai 1981 a.a.O.).

  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 24.05.1985 - AnwZ (B) 38/84
    Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn der Rücknahmegrund nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].
  • BGH, 27.05.1968 - AnwZ (B) 9/67

    Erledigung der Hauptsache im Verwaltungsstreitverfahren (BRAO)

    Auszug aus BGH, 24.05.1985 - AnwZ (B) 38/84
    Nach Erledigung der Hauptsache ist in entsprechender Anwendung der §§ 91 a ZPO, 13 a FGG nur noch über die Verfahrenskosten zu entscheiden (BGHZ 50, 197, 199; 66, 297, 300; Senatsbeschluß vom 26. März 1984 - AnwZ (B) 22/83 - m.w.N.).
  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75

    Zuschuß für neben amtliche Berufsschullehrkräfte

    Auszug aus BGH, 24.05.1985 - AnwZ (B) 38/84
    Nach Erledigung der Hauptsache ist in entsprechender Anwendung der §§ 91 a ZPO, 13 a FGG nur noch über die Verfahrenskosten zu entscheiden (BGHZ 50, 197, 199; 66, 297, 300; Senatsbeschluß vom 26. März 1984 - AnwZ (B) 22/83 - m.w.N.).
  • BGH, 11.05.1981 - AnwZ (B) 28/80

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.05.1985 - AnwZ (B) 38/84
    Daß der Vermögensverfall die Interessen der Rechtsuchenden gefährdete, bedarf angesichts der Untreuehandlungen des Antragstellers keiner näheren Darlegung (Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 28/80; vom 3. Oktober 1983 - AnwZ (B) 20/83; vom 25. Juni 1984 - AnwZ (B) 8/84).
  • BGH, 03.10.1983 - AnwZ (B) 20/83

    Voraussetzungen für die Rücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 24.05.1985 - AnwZ (B) 38/84
    Daß der Vermögensverfall die Interessen der Rechtsuchenden gefährdete, bedarf angesichts der Untreuehandlungen des Antragstellers keiner näheren Darlegung (Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 28/80; vom 3. Oktober 1983 - AnwZ (B) 20/83; vom 25. Juni 1984 - AnwZ (B) 8/84).
  • BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 16/84

    Begriff des Vermögensverfalls - Voraussetzungen der Entziehung der Zulassung zur

    Auszug aus BGH, 24.05.1985 - AnwZ (B) 38/84
    Ein derartiger Sachverhalt erfüllt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Voraussetzungen des Vermögensverfalls (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 17. Januar 1977 - AnwZ (B) 22/76 = EGE XIV 22; Beschluß vom 9. Juli 1984 - AnwZ (B) 16/84).
  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 22/76

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft i.R.e. Vermögensverfalls und

    Auszug aus BGH, 24.05.1985 - AnwZ (B) 38/84
    Ein derartiger Sachverhalt erfüllt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Voraussetzungen des Vermögensverfalls (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 17. Januar 1977 - AnwZ (B) 22/76 = EGE XIV 22; Beschluß vom 9. Juli 1984 - AnwZ (B) 16/84).
  • BGH, 26.03.1984 - AnwZ (B) 22/83

    Geschäftsmäßige Übernahme von Hilfeleistung in Steuersachen und von

    Auszug aus BGH, 24.05.1985 - AnwZ (B) 38/84
    Nach Erledigung der Hauptsache ist in entsprechender Anwendung der §§ 91 a ZPO, 13 a FGG nur noch über die Verfahrenskosten zu entscheiden (BGHZ 50, 197, 199; 66, 297, 300; Senatsbeschluß vom 26. März 1984 - AnwZ (B) 22/83 - m.w.N.).
  • BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 17/84

    Rücknahme der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen Vermögensverfalls - Umfang der

  • BGH, 25.06.1984 - AnwZ (B) 8/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 9/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Die Voraussetzungen für die Zulassungsrücknahme haben in dem für die Überprüfung in erster Linie maßgebenden Zeitpunkt - d.h. bei Erlaß des angefochtenen Bescheids vom 30. November 1984 - vorgelegen (vgl. BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150 [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82]; Senatsbeschlüsse vom 24. Mai 1985 - AnwZ (B) 38/84 - und vom 30. September 1985 - AnwZ (B) 37/85); sie bestehen auch gegenwärtig noch fort.
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